>>Es ist manchmal doch ganz nützlich mit Aquarium und getöntem Visier zu fahren
Scheint mir auch so, als wäre ein getöntes oder verspiegeltes Visier eine sinnvolle Anschaffung (obwohl insbesondere letzteres absolut affig aussieht).
Die Mannheimer fahren wohl mittlerweile prophylaktisch nur noch mit `nem Rucksack auf`m Buckel mit Wein und Kuchen drin und behaupten, sie sind unterwegs zu ihrer Großmutter, was Choice?
Guckst Du hier:
>>AG MANNHEIM vom 16.07.2003, 20 OWI 508 JS 6200/03-AK 43/03
Kein Fahrverbot, wenn dadurch erheblicher Nachteil für Familienmit-
glied droht
Wird durch den Ausspruch eines Fahrverbotes wegen Überschreitung
der Höchstgeschwindigkeit ein Familienmitglied des Betroffenen
(hier: seine Grossmutter) unangemessen benachteiligt, ist in diesem
Ausnahmefall davon abzusehen und dem Betroffenen nur eine Geldbusse
aufzuerlegen. (Aus den Gründen: ...Gegen den Betroffenen war eine
empfindliche Geldbusse festzusetzen. Diese hat das Gericht, insbe-
sondere in Anbetracht der zahlreichen einschlägigen Vorbelastungen
i.H.v. 250,-- Euro als tat- und schuldangemessen erachtet. Von der
Verhängung eines eigentlich gebotenen Fahrverbotes wurde ausnahms-
weise abgesehen, da der Betroffene sich regelmässig um seine 89-
jährige Grossmutter kümmert, diese täglich besucht und für sie ein-
kauft und für sie kocht. Die Verhängung eines Fahrverbotes hätte
daher erhebliche Auswirkungen auf die Grossmutter gehabt, so dass
davon Abstand genommen wurde...).>>
Es leben die Großmütter und das Amtsgericht Mannheim...