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Neuer Fahrzeugschein vs. alter Brief
- Jan
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hab meine XBR auf mich ummelden lassen und folglich den schönen neuen Schein erhalten.
Entgegen dem Eintrag im alten Fahrzeugbrief wurde von der Zulassungsstelle folgender Satz hinzugefügt:
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Der eifrige Herr bei der KüS hat mir nun nicht geglaubt, dass die Kombi BT45 vorne/Avon hinten zugelassen ist, da die XBR ja eine Reifenbindung haben könnte.
Ich bin deshalb durchgefallen und musste nochmal zur Nachuntersuchung und den alten Schein vorlegen.
Dass ich bereits vor zwei Jahren mit diesen Reifen bei ihm war, hat ihn auch nicht interessiert. It's the law, täte der Ami sagen.
FAZIT:
Wer einen neuen Schein hat, nehme den alten Brief zur HU mit.
Gruß
Jan
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- GD
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- everRFVC
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ever :xbr: Mein Motor hat außen ab und zu mehr Öl wie innen. Meine Beiträge sind ausschließlich unqualifiziert.
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- Klaus
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In 2 Jahren würd ich dann aber woanders hinfahren.
wieder BubBubBub
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- 600cc-Heinz
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Also immer kurz beim Prüfer gucken, ob das Taillight brennt!
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- GD
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> Nein, hatte sie nicht. Der Satz "Reifenbindung
> blablabla" bedeutet also keine Reifenbindung,da ja
> in der BE keine drin stand. Das muss ein Prüfer
> eigentlich herleiten können.
hatte ich doch richtig in Erinnerung. Also doch noch nicht senil
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- galaktischer
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- xbr500
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Druck Dir Seite 19 aus und damit ab zu Deinem Prüfer und richtig Alarm machen !
Motorrad fahren ist unsere Art Benzin genüsslichen abzufackeln.
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- Jan
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der Prüfer sieht mich nicht mehr, aber nur weil er vor 2 Jahren nichts gesagt hat.
Btw: Die Speichen hat er dieses Mal nicht abgeklopft, dafür aber gefragt ob der Lenker original ist. Ich dachte die prüfen immer das Gleiche...
Den Fehler hat aber schon die Zulassungsstelle gemacht, indem auf die Betriebserlaubnis verwiesen wird. Hätte der Hinweis gefehlt, wäre die Diskussion garnicht entstanden.
Gruß
Jan
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NEIN! Das ist ein Standardsatz, der in jedem neuen Dokument steht, da die Verantwortung für die Einhaltung auf den Besitzer übergeht. SUZUKI hat vor 2 Jahren die Reifenbindung für neue Modelle aufgegeben und trotzdem steht der Satz in SUZUKI-Papieren.
Der Fehler liegt beim Prüfer! Und an Dich vor 2 Jahren kann der sich sicher nicht errinnern. Fordere Deine Kohle wieder ein!
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- Klaus
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BubBubBub
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- Daniel R
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Wenn der mit Weisheit quasi gemästete Gestzgeber beschlossen hat, die Papiere so behindert umzugestalten sehe ich nicht ein warum ich irgendwelche neuen Beweispflichten auf mich nehmen soll.
Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Im zweifel für den Angeguckten.
Ja, ich weiß, derart veraltete Sichtweisen wird uns unser Entrechtungskartell im Zuge des momentanen Grundrechtesellouts schon noch austreiben, aber solnge man nicht vom Tüffel gleich getasert wird, kann man ja noch einen Rest Selbstachtung versuchen zu bewahren.
der Apokylptische Prophet
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