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Vereinfachte Zulassungsvorschriften
- JB
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das könnte von Interesse sein:
Vereinfachte Zulassungsvorschriften ab 01.03.2007
www.kfz-auskunft.de/info/kfz-zulassung2007.html
MfG JB
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- Johannes
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- Immer unterwegs
Wenn man sen Mopped länger als 7 Jahre nicht angemeldet hat da wird der KBA Eintrag gelöscht.
Ob und wie man das Teil dann wieder angemeldet bekommt ist mir unklar dazu ist auch nichts herauszufinden...
mit freundlichen bub bub bub
Johannes
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- dieter
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letzten Mal beim TÜV war. In dieser Zeit stand das Teil zugelassen und versichert in der Garage ! Was passiert eigentlich , wenn ich jetzt zum TÜV fahre ?
Dieter
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- choice
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- Jörg
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Gruß
Jörg
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- Hans
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- Johannes
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- Immer unterwegs
Der Ermessenspielraum der Jungs ist immer noch erheblich.
Theoretsch können sie aus meiner Sicht auch eine Vollabnahme machen...
Dann würde es wieder lohnen bis März zu warten
Erzähl mal wies ausging.....
mit freundlichen bub bub bub
Johannes
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- HarriS
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Wenn sie noch angemeldet ist holt man sich einen Termin beim Tüv und hat dann selbst auf der direkten Fahrt zum TÜV keine Probleme.
Wenn nicht angemeldet, aber Kennzeichen aus dem gleichen Kreis oder Nachbarkreis noch vorhanden, kann eine Fahrt ohne Umweg mit ausgefüllter Doppelkarte mit Umweg über TÜV zur Zulassungsstelle erfolgen. Sicherheitshalber Termine holen.
Und bezahlen braucht man zB in Niedersachsen nur einmal, bekommt bei bis 23 Monate überfällig einen normalen weitergerechneten Termin. Wenn der letzte Termin mehr als 23 Monate überzogen ist sofort 2 Jahre. Es gibt je nach Bundesland aber auch Regelungen, aber vollen Tarif für drei oder mehr Überziehungszeiträume nicht.
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- falco
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Gruss Falco
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- Robert
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Mein Kumpel beim TÜV wußte nix von der "nach 7 Jahren gelöscht" Sache.
bub bub
Robert
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- choice
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das war also kein scherz!
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- Jörg
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Gruß
Jörg
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- Elmar
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Seitenthema zum TÜv: Meine XL hat grad 2 Jahre TÜV bekommen, obwohl seit Juni TÜV abgelaufen und abgemeldet. Hätte eigentlich nur 1,5 Jahre bekommen, aber der Mopedhändler meinte, wenn er den ungültig gestempelten Fz-Schein "verschwinden lässt, gibt der TÜV-Mensch (nicht dekra) üblicherweise 2 jahre, was auch geklappt hat. spannend wirds noch mal beim zulassen, da muss ich ja beides vorlegen: 2 Jahre TÜV -Zettel und alten schein.
Wegen Löschung KBA:
Müsste man mal gucken, was mit Maschinen ist die bislang keinen KBA eintrag hatten (gebrauchte Importe oder so).
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- dieter
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es ist vollbracht. ich habe meine Neuerwerbung dem TÜV vorgeführt. plakette für
1 ( einen ! ) Monat ! erhalten, dann muss ich wieder hin, um die Plakette für 2 Jahre abzuholen.
Ob dies nun Ermessensspielraum war, weiss ich nicht. Gebührenschneider-
spielraum ist es in jedem Fall. den tieferen Sinn dieser Massnahme konnte mir
auch der TÜV-mensch nicht erklären.
dieter
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- klaus der Bär
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Oder geht so was nicht?
Grüße
Klaus
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- Ursus
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Alle Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre abgemeldet waren müssen/können wie gehabt über §21 ("Vollgutachten") in Betrieb genommen werden, da sie erst nach 7 Jahren gestrichen werden.
Ich frag mich nur, was mir den Teilen, is, die z.B. 4 Jahre abgemeldet sind, also im Register gelöst und nun weder in Betrieb genommen werden können mit einfacher HU. Werden die dann automatisch "entlöscht"?
Nachricht bearbeitet (01-16-07 22:57)
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