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TÜV und AU
- Leonov
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26 Mai 2006 23:16 #22356
von Leonov
TÜV und AU wurde erstellt von Leonov
Hallo
vor ein paar Tagen habe ich meine XBR über den TÜV gebracht.
Laut Schein (und Brief) ist das Zulassungsdatum 22.03.90. Also
wäre ja eigentlich eine AU fällig gewesen. Gut, ist ja eigentlich egal,
nur schade ums Geld.
Nun steht aber im unteren Feld unter Bemerkungen: Gilt als vor dem
01.01.1989 erstmals in den Verkehr genommen. Also keine AU.
Aber wieso ein solcher Eintrag? Was steckt dahinter?
Ich habe schon mal vermutet, dass das vielleicht was mit dem
Geräuschpegel zu tun hat, abe nix Genaues weiß man.
Kann mir jemand das bitte mal erklären?
Gruß
Ralph
vor ein paar Tagen habe ich meine XBR über den TÜV gebracht.
Laut Schein (und Brief) ist das Zulassungsdatum 22.03.90. Also
wäre ja eigentlich eine AU fällig gewesen. Gut, ist ja eigentlich egal,
nur schade ums Geld.
Nun steht aber im unteren Feld unter Bemerkungen: Gilt als vor dem
01.01.1989 erstmals in den Verkehr genommen. Also keine AU.
Aber wieso ein solcher Eintrag? Was steckt dahinter?
Ich habe schon mal vermutet, dass das vielleicht was mit dem
Geräuschpegel zu tun hat, abe nix Genaues weiß man.
Kann mir jemand das bitte mal erklären?
Gruß
Ralph
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- Daniel R
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27 Mai 2006 01:33 #22357
von Daniel R
Daniel R antwortete auf Re: TÜV und AU
Hm, verschlungen sind die Wege der Zulassungsbehörden.
Ich hab ne XBR Bj. 86, aber Ez 90, da steht nichts derartiges in Brief oder Schein.
Kann man das nachtragen lassen - ich würde auch gern die Gebühr für die blödsinnige AU sparen
daniel
Ich hab ne XBR Bj. 86, aber Ez 90, da steht nichts derartiges in Brief oder Schein.
Kann man das nachtragen lassen - ich würde auch gern die Gebühr für die blödsinnige AU sparen
daniel
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- Leonov
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- Beiträge: 32
27 Mai 2006 06:36 #22359
von Leonov
Leonov antwortete auf Re: TÜV und AU
Tja, ich blick' s auch nicht. Es sei noch erwähnt, das dieser
Eintrag nach Paragraph 47 STVO gemacht worden ist. Steht
da zumindest. Doch schaut man sich den an, dann hilft es
auch nicht wirklich weiter. Denn da steht nur was von Zuständig-
keitenregelung. Und dann noch 47a,b und c. Doch die sind
später entstanden. EU Verordnungen und Ergänzungen.
Natürlich im schönsten Beamtendeutsch. Seufz. Das einzige
was mir zu sowas einfällt ist ein netter Vegleich, den ich mal
in einem Motorradbuch gelesen habe; die Amerikansche
Unabhängigkeitserklärung besteht aus etwas über zweihundert
Worten. Die europäische Verordnung zur Einfuhr von Lutschern
an Holzstielen aus über fünfzehntausend. Da kann uns ja nix
mehr passieren.
Gruß
Ralph
Eintrag nach Paragraph 47 STVO gemacht worden ist. Steht
da zumindest. Doch schaut man sich den an, dann hilft es
auch nicht wirklich weiter. Denn da steht nur was von Zuständig-
keitenregelung. Und dann noch 47a,b und c. Doch die sind
später entstanden. EU Verordnungen und Ergänzungen.
Natürlich im schönsten Beamtendeutsch. Seufz. Das einzige
was mir zu sowas einfällt ist ein netter Vegleich, den ich mal
in einem Motorradbuch gelesen habe; die Amerikansche
Unabhängigkeitserklärung besteht aus etwas über zweihundert
Worten. Die europäische Verordnung zur Einfuhr von Lutschern
an Holzstielen aus über fünfzehntausend. Da kann uns ja nix
mehr passieren.
Gruß
Ralph
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