- Beiträge: 69
HondaErsatzteile XBR
- Klaus der Bär
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Ich hab gar nicht gewusst das ich so ein teures Moped fahre!!!
Ich glaub kaufen muss man das nicht, aber interessant ist es doch.
grüße
Klaus
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- Detlef
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- Andre
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Andre
PS. Mach die Seite bloß nicht so publik, sonst steigen die Gebrauchtpreise zu sehr!!
Nachricht bearbeitet (05-08-05 22:17)
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- Hans
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Gruß
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- Klaus der Bär
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GrüeKlaus
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- Hans
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- Beiträge: 768
also irgendwie stelle ich mich zu blöd an. Hab es jetzt mit PC158101293 versucht und erhalte wieder die Meldung: "Die eingegebene Fahrgestellnummer ist nicht erkannt worden! Bitte kontaktieren uns direkt."
Gruß
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- Manfred
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versuch es mal hiermit: pc155200048
Gruß Manfred
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- mart!n
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mitnichten.
eine preisbindung für ersatzteile gibt es nicht, wäre als preisabsprache wohl auch nicht zulässig.
der händler kann die teile verkaufen wie er will.
ciao
mart!n
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- Klaus der Bär
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Martin, auch wenn es keine Preisbindung für Ersatzteile gibt, ist es doch gut zu wissen, wieviel der Händler mehr verlangt. Kaufen kann man dann wo man will.
Grüße
Klaus
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- Andre
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eine preisbindung für ersatzteile gibt es nicht, wäre als preisabsprache wohl auch nicht zulässig.
der händler kann die teile verkaufen wie er will."
Naja, aber es gibt wohl sowas wie eine UVP. auch bei Honda!!
Andre
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- Gerd
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Aber laut Aussage von hondaonline gibt es die Möglichkeit mit entsprechender Beschreibung der Teile die Preise telefonisch zu erfragen.
Gerd
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- Elmaro
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Ablauf?
grüsse
elmar
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- Elmaro
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Autor
grüsse
Elmar
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- Bernd Bitzmann
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Ich fahre nen Honda Civic Bj 10/94 EG4, der Motor hat Genau 310.000 Km runter
Ich suche für diesen, dieverse ersatzteile(auch neu) für den Motor,
Wer kann helfen
danke
lg Bernd
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- HarriS
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Autor
siehe §168 StGB
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- Eugen Schmitz
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> Civic BJ 94 und 310 tKM
> siehe §168 StGB
Wie gemein
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- choice
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- nairolF
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Ich kann mich entsinnen, dass 90/91 ich einen Verschleiß von 2 unteren Gabelbrücken hatte. Damals kostete das gute Stück unverschämte 180DM.
Bei den heute aufgerufenen 231¤ fällt mir allerdings gar nichts mehr ein....
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- Elmar
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@nairolF:
...und weil alles so teuer geworden ist, kauft man gern bei ebay gebrauchte Sachen, und dann kommt schon wieder das offenbar Lieblingsgesetz von Harri zum einsatz mit §259.
und der geht so:
1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und die Polizei weiss das auch. Hab ich grad vor 5 Monaten ausprobieren dürfen.
Aber rein war meine Weste, und unschuldig mein Blick, und am ende nicht mal mein Geld futsch, dank des ursprünglichen Fahrradbesitzers, der jetzt sicher ein dickeres schloss hat.
Grüsse
elmar
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- choice
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§ 935Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
bei deinem zitat ist meines wissens die kenntnis der vorhergegangenen straftat notwendig.
dieses thema ist sicherlich mindestens so interessant, wie die frage, ob man an der markierung r1 - r5 die unterschiedlichen nws erkennen kann.
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- Elmar
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das mit den Gussmarkierungen ist eigentlich immer wieder ein schönes Winterthema:
Der angemessene Freak-XBR-Sammler hat eh seit Jahren alle nws-Modelle im Glasvitrinchen, und dann noch 3 voll einmalige mit speziellen Gussfehlern (nur halbes R eingegossen und so).
wirst Du eigentlich beim nächsten Treffen nen Pott gelbe Farbe mithaben, und werde ich mir dann die schuhe ausziehen müssen?
Nachricht bearbeitet (01-25-06 18:38)
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- choice
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- Eugen Schmitz
-
Autor
> wirst Du eigentlich beim nächsten Treffen nen Pott gelbe Farbe
> mithaben, und werde ich mir dann die Schuhe ausziehen müssen?
Hallo Choice
Ich hab nun fleißig im StGB nachgeschaut und nix gefunden -
gegen welchen Para-Krapfen verstößt Elmar denn hier?
bub bub >paff< BROOOOOOOMMM
Eugen
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- Elmar
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- Eugen Schmitz
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Autor
> ich verweise zu meiner Verteidigung auf
> dolecek.myphorum.de/XBR/read.php?f=1&i=2...&t=20026#reply_20072
Hallo Elmar,
solange Du nicht mit einem speziellen Farbcode daherkommst, kann man Dir nichts nachweisen
Wenn Choice Dir beim nächsten Treffen den Kopf wäscht (oder die Füße), werde ich an Deiner Seite stehen und in Demut meine Portion Seife (oder Farbe) in Empfang nehmen. Vielleicht haben wir Glück, und Choice läßt sich mit einer Runde Bier besänftigen.
bub bub >paff< BROOOOOOOMMM
Eugen
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